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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2020 - 1 A 1937/18   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2020 - 1 A 1937/18 (https://dejure.org/2020,209)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.01.2020 - 1 A 1937/18 (https://dejure.org/2020,209)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 1 A 1937/18 (https://dejure.org/2020,209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • VG Arnsberg - 13 K 5317/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2020 - 1 A 1937/18
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2018 - 1 A 249/16

    Entstehen von Fehlzeiten eines Beamten im Zusammenhang mit der chronischen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2020 - 1 A 1937/18
    vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 28. August 2018 - 1 A 249/16 -, juris, Rn. 2 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2013 - 1 A 106/12

    Erstrecken der Berichterstatterfunktion über den gesamten Zeitraum einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2020 - 1 A 1937/18
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Oktober 2013- 1 A 106/12 -, juris, Rn. 2, m. w. N.; ferner etwa Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 186, 194 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2013 - 1 B 1131/13

    Ausschluss der charakterlichen Eignung des Bewerbers in Einstellung in den

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2020 - 1 A 1937/18
    Auch mit dem Verweis auf den Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2013- 1 B 1131/13 - und den Beschluss des OVG NRW vom 19. November 2014- 6 A 1896/13 - legt der Kläger keine ernstlichen Zweifel an der einzelfallbezogenen Argumentation des Verwaltungsgerichts dar, auch bei einer umfassenden Betrachtung der objektiven und subjektiven Gesamtumstände seien die Ablehnungsgründe der Beklagten nicht zu beanstanden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2014 - 6 A 1896/13

    Justizvollzug; Übernahme; Eignung; Charakter; Ermittlungsverfahren

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2020 - 1 A 1937/18
    Auch mit dem Verweis auf den Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2013- 1 B 1131/13 - und den Beschluss des OVG NRW vom 19. November 2014- 6 A 1896/13 - legt der Kläger keine ernstlichen Zweifel an der einzelfallbezogenen Argumentation des Verwaltungsgerichts dar, auch bei einer umfassenden Betrachtung der objektiven und subjektiven Gesamtumstände seien die Ablehnungsgründe der Beklagten nicht zu beanstanden.
  • VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21

    Kein "Recht zum Schweigen und zur Lüge" eines Bewerbers um die Aufnahme in den

    Falschangaben schon in der Bewerbungsphase, mithin in einer Phase der Konkurrenz, belegen eine Selbstbegünstigungstendenz (OVG NRW, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 A 1937/18 -, juris Rn. 10, Beschluss vom 19. November 2014 - 6 A 1896/13 -, juris Rn. 44) und lassen darauf schließen, dass der Bewerber die Bedeutung der Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber seinem Dienstherrn gemessen an den eigenen Interessen verkannt hat.
  • VG Köln, 04.01.2022 - 15 L 1588/21
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 A 1937/18 -, juris, Rn. 9 f.

    Bleibt noch darauf hinzuweisen, dass es für die Annahme von Zweifeln an der charakterlichen Eignung eines zukünftigen Polizeivollzugsbeamten ausreichend ist, wenn nur ein einziges Ermittlungsverfahren verschwiegen worden ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. November 2014 - 6 A 1896/13 -, juris, Rn. 44; Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 A 1937/18 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2022 - 1 B 1036/22

    Einstweilige Anordnung betreffend die Teilnahme am Testverfahren der

    Abweichendes ergebe sich auch nicht aus dem von dem Verwaltungsgericht fehlerhaft herangezogenen Senatsbeschluss vom 15. Januar 2020 - 1 A 1937/18 -, da diesem ein anderer Sachverhalt zugrunde liege.

    Das verbleibende Beschwerdevorbringen, das Verwaltungsgericht habe sich zu Unrecht auf den Senatsbeschluss vom 15. Januar 2020 - 1 A 1937/18 -, juris, Rn. 10 berufen, da diesem ein anderer Sachverhalt zugrunde liege, greift ungeachtet der Frage hinreichender Darlegung jedenfalls der Sache nach nicht durch.

  • VG Magdeburg, 03.03.2022 - 5 A 118/20

    Anspruch auf erneute Entscheidung über eine Bewerbung um Einstellung in ein

    Dabei belegen falsche oder unvollständige Angaben eine Selbstbegünstigungstendenz (vgl. zum Verschweigen von Ermittlungsverfahren OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 A 1937/18 -, juris Rn. 10) und lassen darauf schließen, dass der Bewerber die Bedeutung der Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber seinem Dienstherrn gemessen an den eigenen Interessen verkennt, woraus die Befürchtung resultieren kann, dass auch zukünftig mit einem entsprechenden Fehlverhalten des Bewerbers zu rechnen ist (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 23. August 2021 - 1 B 924/21 -, juris Rn. 40).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2023 - 6 B 1026/23

    Einstellung; Beamtenverhältnis auf Widerruf; Polizeivollzugsdienst;

    Falschangaben schon in der Bewerbungsphase, mithin in einer Phase der Konkurrenz, belegen eine Selbstbegünstigungstendenz, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.1.2020 - 1 A 1937/18 -, juris Rn. 10, und lassen darauf schließen, dass der Bewerber die Bedeutung der Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber seinem Dienstherrn gemessen an den eigenen Interessen verkannt hat.
  • VG Minden, 21.09.2020 - 12 L 727/20
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 A 1937/18 -, juris Rn. 15.
  • VG Augsburg, 13.10.2022 - Au 2 K 21.643

    Keine Ernennung als Beamtin auf Probe wegen Verschweigens eines strafrechtlichen

    Daraus resultiert die Befürchtung, dass auch zukünftig mit einem entsprechenden Fehlverhalten des Bewerbers zu rechnen ist (OVG NW, B.v. 15.1.2020 - 1 A 1937/18 - juris Rn. 10).
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